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CSRD: verpflichtende Nach­hal­tig­keits­be­rich­ters­tat­tung auch für Fer­ti­gung­sun­ter­neh­men

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und eine wichtige Vorschrift, die Unternehmen verpflichtet, transparent über ihre Nachhaltigkeitswirkungen zu berichten. Das ist für Fertigungsunternehmen relevant, die häufig erheblichen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben. Die CSRD-Berichterstattung und die zugehörige CSRD-Richtlinie sind ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deal, eines umfassenden Plans der Europäischen Union, die Wirtschaft nachhaltiger zu machen. Für Fertigungsunternehmen bedeutet das, dass sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung erfüllen müssen. Es eröffnen sich auch Chancen, zu zeigen, wie sie mit Nachhaltigkeit umgehen und sie verbessern.

Mit dem Omnibus-I-Paket wurden die Richtlinien geändert. Berichtspflichtig sind nun EU-Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von 450 Millionen Euro. Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erzielen, müssen berichten.

Kleinere Unternehmen sind zwar nicht berichtspflichtig, können aber dennoch mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert werden. So können Kunden, die die CSRD-Vorgaben erfüllen müssen, Nachhaltigkeitsdaten bei ihren Partnern in der Lieferkette abfragen. Für diese kleineren Unternehmen kann der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) eine gute Option sein, um den wachsenden Erwartungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden.

Was beinhaltet die CSRD?

Die CSRD soll die Qualität und Einheitlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern. Ziel ist es, Unternehmen zu mehr Transparenz über ihre Leistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verpflichten.

Die CSRD schafft die rechtliche Pflicht für Unternehmen, über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu berichten. Zur praktischen Umsetzung dieser Vorgaben führt die Richtlinie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein. Sie bestehen aus 12 Standards, darunter zwei übergreifende und zehn thematische Standards. Die ESRS legen die allgemeinen Berichtsgrundsätze und die konkreten Berichtsanforderungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen fest.

Ziel der ESRS ist es, konsistente, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. So können Investoren und Aufsichtsbehörden die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und die damit verbundenen finanziellen Risiken besser beurteilen.

Stufenweise Einführung der CSRD (2025 bis 2029)

Die CSRD wird zwischen 2025 und 2029 schrittweise eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen je nach Phase unterschiedliche Berichtsanforderungen erfüllen müssen. Für Ihr Unternehmen ist entscheidend zu verstehen, in welcher Phase es sich befindet und was das für die Berichtspflichten bedeutet. Wer frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnt, stellt die Compliance sicher und profitiert zudem von den Vorteilen nachhaltigen Handelns.

Worüber müssen Sie nach der CSRD berichten?

Nach der CSRD müssen Sie über ein breites Spektrum an Informationen berichten, darunter:

  • Umwel­tauswir­kun­gen

    Wie sich Ihre Geschäftstätigkeit auf die Umwelt auswirkt, etwa durch CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfallmanagement

  • Soziale Aspekte

    Wie Ihr Unternehmen zur Gesellschaft beiträgt, zum Beispiel bei Arbeitsbedingungen und gesellschaftlicher Verantwortung

  • Un­ter­neh­mensfüh­rung

    Wie Ihr Unternehmen geführt wird und wie ethische Standards eingehalten werden

Es ist wichtig, diese Daten transparent und verlässlich darzustellen. Das schafft nicht nur Vertrauen bei Stakeholdern, sondern hilft auch, Ihre Geschäftsprozesse zu verbessern.

Datenerhebung und Datenmanagement

Eine wirksame Datenerhebung ist für eine erfolgreiche CSRD-Berichterstattung entscheidend. Beginnen Sie mit einem strukturierten Vorgehen zur Erfassung der notwendigen Daten. Dazu kann gehören:

  • Systeme zur Datenerfassung einführen.
  • Mitarbeitende schulen, denn eine genaue Berichterstattung ist entscheidend.

Hochwertige, gut verwaltete Daten sind nicht nur für die Erfüllung der CSRD-Anforderungen wichtig, sondern erleichtern auch die Einhaltung von Prüfungsanforderungen. Mit verlässlichen und konsistenten Daten wird der Prüfprozess weniger komplex, und etwaige Mängel lassen sich schneller erkennen und beheben.

Zudem sollten Sie weitere relevante Vorschriften berücksichtigen, etwa die Maschinenverordnung, den EU Data Act und ESPR/digitaler Produktpass. Sie können sich ebenfalls auf Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auswirken.

Auf die CSRD vorbereiten: Tipps für Fertigungsunternehmen

Mit diesen Schritten können Sie Ihren Berichtsprozess straffen:

  • 1

    Früh beginnen

    Warten Sie mit der Datenerhebung und Berichterstattung nicht bis zur letzten Minute. Je früher Sie starten, desto besser sind Sie vorbereitet.

  • 2

    Technologie nutzen

    Setzen Sie digitale Tools und Software für eine effiziente Datenerhebung und Berichterstattung ein.

  • 3

    Eine Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie entwickeln

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Strategie den Anforderungen der CSRD entspricht und in Ihrer Organisation breit getragen wird.

Fazit

Die CSRD hat erhebliche Folgen für Fertigungsunternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitswirkung berichten müssen. Es ist entscheidend, jetzt aktiv zu werden und sich gut auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten. Nachhaltigkeit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen und einen positiven Beitrag zu Ihrem Umfeld zu leisten.

Häufig gestellte Fragen

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