
CSRD – Was bedeutet die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen?
Die neue Richtlinie der Europäischen Union über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird die Berichterstattungspraxis erheblich verändern. Nun müssen mehr Unternehmen jährlich über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten. Bei der Berichterstattung geht es nicht nur um das Sammeln von Zahlen, sondern um eine ganzheitliche Betrachtung der Art und Weise, wie Unternehmen Umweltfragen, soziale Belange und eine gute Unternehmensführung in ihrer Tätigkeit behandeln.
Die neuen Berichtspflichten werden in mehreren Phasen umgesetzt. Zunächst werden große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bisher nach der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) berichtet haben, mit der Berichterstattung beginnen. Für diese Unternehmen beginnt die Berichterstattung im Steuerjahr 2024. In der nächsten Phase, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025, wird die Berichterstattung auf große Unternehmen ausgeweitet, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Beschäftigte
- Umsatzerlöse über 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
In der dritten Welle werden ab dem Steuerjahr 2026 auch börsennotierte KMU einbezogen, gefolgt von Nicht-EU-Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen:
- Eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in der EU
- Umsatzerlöse von mehr als 150 Millionen Euro innerhalb der EU
Nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sie können sich jedoch für eine freiwillige Berichterstattung nach vereinfachten Standards entscheiden. Dies kann insbesondere für Unternehmen von Vorteil sein, die mit größeren, berichtspflichtigen Unternehmen zusammenarbeiten. Zu den bestehenden Standards gehört der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standards for SMEs) und den NSRS (Nordic Sustainability Reporting Standard).

Berücksichtigung von ESG-Themen durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die Berichterstattungspflichten der CSRD beruhen auf den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese Standards umfassen alle ESG-Aspekte: Umweltverantwortung, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung. Während einige Standards obligatorisch sind, hängen andere von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) ab.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein Instrument, mit dem Unternehmen feststellen können, welche Nachhaltigkeitsthemen für ihre Geschäftstätigkeit am wichtigsten sind. Bei der Analyse wird die Wesentlichkeit aus zwei Perspektiven bewertet:
- Die Auswirkungsmaterialität bewertet, wie sich die Handlungen eines Unternehmens auf die Umwelt und die Menschen auswirken. So bewertet ein Industrieunternehmen beispielsweise die Auswirkungen seiner Emissionen auf das Klima oder die Arbeitsbedingungen seiner Zulieferer in Entwicklungsländern.
- Bei der finanziellen Wesentlichkeit wird untersucht, wie verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren den Geschäftsbetrieb und die Finanzen beeinflussen. So kann beispielsweise eine zunehmende Dürre die Rohstoffpreise erhöhen oder strengere Emissionsvorschriften können neue Investitionen erforderlich machen.
Anhand dieser Analyse ermitteln die Unternehmen die Nachhaltigkeitsthemen, über die sie zusätzlich zu den obligatorischen Berichten berichten müssen.
Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Erfüllung der Berichtspflichten erfordert eine komplexe und zeitaufwändige Vorbereitung. Es ist ratsam, dass Unternehmen mindestens 12-18 Monate vor ihrem ersten Berichtszeitraum mit den Vorbereitungen beginnen, auch wenn ihr eigener Berichtszeitraum erst später ansteht. Eine sorgfältige Vorbereitung ermöglicht einen reibungslosen Übergang zu den neuen Meldepflichten.
Die Vorbereitung umfasst mehrere Schritte: die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Bewertung des Ist-Zustands, die Planung und Umsetzung von Datenerfassungsprozessen, die Schulung von Mitarbeitern, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Anschaffung der erforderlichen Systeme und Instrumente. Darüber hinaus geht es um die Festlegung von Zielen und Kennzahlen und die Integration von Nachhaltigkeit in die betrieblichen Abläufe des Unternehmens.
Die eigentliche Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit mehrerer Experten, zu denen in der Regel Finanz-, Produktions-, Personal- und Kommunikationsspezialisten gehören. Die Berichterstattung erfordert auch ein starkes Engagement des Managements, da Nachhaltigkeitsthemen in die Strategie und Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert werden müssen.
Die Nachhaltigkeitsexperten von Etteplan verfügen über ein umfangreiches Wissen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis zur Berichtserstellung. Wir helfen Unternehmen jeder Größe bei der Entwicklung effizienter Berichtsprozesse, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und sichern Sie die Qualität und Konformität Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung!